Onlinematerial nutzen

In diesem Beitrag geht es um die korrekte Nutzung von Onlinematerial wie zum Beispiel Bildern oder Videos aus dem Internet.
Heute stehen einem unzählige Materialien gratis zur Verfügung. Jedoch sollte man nicht leichtfertig damit umgehen, denn hinter jedem Bild, Lied oder Video steht ein Urheber, der bestimmte Rechte hat. Grundsätzlich gilt: Wer das Werk einer anderen Person verwendet, muss diese zuerst um Erlaubnis fragen. Erst wenn die Weiterverwendung bewilligt wurde, darf das Werk genutzt werden. Es kann sein, dass man ein Entgeld dafür bezahlen muss. Das Wichtigste ist aber, dass das Werk klar als nicht sein eigenes und mit dem Namen des Urhebers deklariert wird.

Urheberrecht in der Schule
Ich kann mir keinen Unterricht ohne fremde Bilder, Musik oder Videos mehr vorstellen. Es wäre viel zu aufwändig, wenn man alles selbst erstellen müsste.
Daher werden in der Schule Ausnahmen gemacht. Es ist keine Anfrage und Erlaubnis des Urhebers nötig, wenn:

  • Die Werkverwendung im persönlichen Bereich (unter Verwandten und Freunden) erfolgt und/oder
  • Die Lehrpersonen die Werke für den Unterricht in der Klasse verwenden.

Diese Ausnahmen gelten bei Elternabenden oder Schulaufführungen nicht mehr. Vor allem bei Theaterstücken muss Vorsicht geboten werden und der Bühnenverlag muss angefragt werden. Auf internen Seiten der Schule, wie zum Beispiel Intranet, dürfen Inhalte hochgeladen werden, da man dafür einen speziellen Zugang benötigt und diese dadurch nicht öffentlich sind.
Weitere Informationen zum Thema Urheberrecht in der Schule findest du in diesem Dokument. Auch meine Informationen von diesem Abschnitt habe ich von da.

Creative Commons Lizenzen
Was mache ich aber, wenn ich Bilder ins Internet stellen möchte?
Grundsätzlich ist fast alles, was im Internet veröffentlicht wird, urheberrechtlich geschützt. Ich darf diese Webinhalte rechtlich herunterladen und für den privaten Gebrauch verwenden, ohne den Rechtinhaber zu fragen. Möchte ich diese aber auf meinen Blog laden, werden sie veröffentlicht und ich verletzte die Urheberrechte.Um eine Straftat zu umgehen, kann ich Inhalte verwenden, die vom Urheber ausdrücklich zur Weiterverwendung freigegeben sind. Dies sind sogenannte „freie Lizenzen“ oder auch „Creative Commons“.
Die Creative Commons werden durch unterschiedliche Symbole sichtbar gemacht und sind leicht zu verstehen.

Im Blog IrightsInfo habe ich eine sehr hilfreiche Erklärung (deutsch) zu den Symbolen gefunden:

  • Namensnennung: by für created by
    Der Name des Urhebers muss genannt werden. Diese Bedingung ist seit der Version 2.0 der CC-Lizenzen nicht mehr wählbar, sondern wird automatisch ausgewählt.
    by
    • KeineBearbeitung: nd für no derivative
      Der Name des Urhebers muss genannt werden, das Werk darf nicht verändert werden.
      nd
    • NichtKommerziell: nc für non commercial
      Der Name des Urhebers muss genannt werden, das Werk darf nicht zu gewerblichen Zwecken verwendet werden.
      nc-eu

Weitergabe unter gleichen Bedingungen: sa für share alike

      Die neu entstandene Version muss unter der selben Lizenz weiter gegeben werden – es muss also wieder erlaubt sein, sie zu verändern.

sa

Quelle: IrightsInfo und CreativeCommons.ch

Wo finde ich Bilder mit CC?
Auf Flickr findet man hauptsächlich Bilder mit Creative-Commons-Lizenzen. Es ist möglich, selbst Bilder hochzuladen und diese anderen Nutzern zur Verfügung zu stellen. Die Symbole der CC findet man direkt unter dem Bild und weiss somit, wie man dieses Bild weiterverwenden darf.Mit dem Flick cc attribution helper wird einem die Quelle korrekt angegeben und man muss sich keine Sorge um die korrekte Angabe machen.

Weitere Bildportale mit Creative Commons Lizenzen sind:

Beispiel: Der Zweite Weltkrieg
Ich möchte gleich zum Thema Zweiter Weltkrieg zwei Bilder und ein Video korrekt in meinen Blog einbetten.
Für die Bilder habe ich Flickr als Quelle verwendet und ImageCodr.org für die Angaben der Quelle. Auf ImageCodr.org kann man ganz einfach den URL des Bildes einfügen und auf den Button „Get code“ klicken. Dadurch wird der URL so verändert, dass alle CC berücksichtigt werden und der neue Code unter dem „Text“-Modus eingefügt werden kann. So erscheint das Bild direkt im Beitrag mit der korrekten Bildbezeichung und den Creative Commons Lizenzen.

Bei diesem Bild gab es nur die Angabe der Namensnennung.

Dieses Bild darf nicht kommerziell genutzt werden, nicht bearbeitet werden und der Name muss genannt werden.

Wenn ich nun noch ein Video in meinen Blog einfügen möchte, dann kann ich diese so einbetten, dass das Video auf der Internetseite abgespielt wird und nur auf meinem Blog sichtbar ist. Dadurch verletzte ich die Urheberrechte nicht.
Ich kann unter „Dateien hinzufügen“ unter „von Youtube einfügen“ direkt ein Video suchen oder „von URL einfügen“ einfach den URL des Videos einfügen und es erscheint im Beitrag. Dazu muss ich keine Urheber angeben.

Man kann jedoch auch nach Videos mit Creative Commons-Lizenzen suchen oder selbst eines erstellen. Wichtig ist, dass man sich das Video zuerst anschaut, bevor man es in seinen Blog einfügt.

 

Man muss also immer daran denken, die Urheberrechte zu beachten und bestenfalls selbst Bilder, Musik oder Videos zu erstellen, wenn man Materialien online veröffentlichen möchte.